Verhaltenscodex für unsere Lieferanten und Partner

Wir, die Windau GmbH & Co. KG, bekennen uns zu unserer nachhaltigen Verantwortung. Nachhaltigkeit heißt für uns: Unsere ganzheitliche Verantwortung für Natur, Mensch und Wirtschaft wahrzunehmen. Hierzu gehört auch die Selbstverpflichtung, im geschäftlichen Handeln Integrität zu wahren. Dies basiert auf einem klaren Verständnis der gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Richtlinien und der gemeinsamen Wertvorstellungen.

Hierbei bekennen wir uns zu

  • Den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen
  • Der Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • Den Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen
  • Den OECD-Leitsätzen
  • Der UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Da sich unsere Verantwortung auf die gesamte Lieferkette bezieht, ist es für uns unerlässlich, die Unterstützung zum nachhaltigen Handeln bei unseren Lieferanten einzufordern. Dieser Verhaltenskodex ist somit bindend auch für unsere Lieferanten und Partner. Er ist Voraussetzung für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Lieferanten (hierzu zählen auch Dienstleister und Partner).

 

1.  Integrität in der Unternehmensführung und gesellschaftliche Verantwortung

Unsere Zulieferer bauen ihre Geschäftsbeziehungen auf den Grundpfeilern von Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vertrauenswürdigkeit auf. Sie verpflichten sich zu einer Geschäftsführung, die ethischen Grundsätzen folgt, gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und stets im Einklang mit dem Gesetz handelt.

1.1  Nulltoleranz für Korruption und Bestechung

Es ist die Pflicht unserer Zulieferer, Korruption und Bestechung in jeglicher Form strikt abzulehnen. Sie fördern eine Kultur der ethischen Geschäftspraxis, indem sie ihre Mitarbeiter dazu anhalten, jegliche Verdachtsmomente sofort zu melden. Das Angebot oder die Annahme unangemessener Vergünstigungen oder Präsente ist strengstens untersagt, und alle Mitarbeiter werden ermutigt, berufliche Integrität zu wahren und mögliche Interessenkonflikte zu umgehen.

1.2  Offene Kommunikation mit Regulierungsbehörden

Unsere Zulieferer befolgen sämtliche relevante Gesetzgebungen und Regularien und sind bestrebt, transparente und ehrliche Beziehungen mit den Regulierungsbehörden zu unterhalten.

1.3  Engagement für fairen Wettbewerb

Sie unterstützen einen unverfälschten, fairen Wettbewerb und legen Wert auf verantwortungsbewusste Geschäftsbeziehungen, achten die Geschäftsrechte anderer und setzen sichfür Fairness im Handel ein.

1.4  Einhaltung von Export- und Importgesetzen

Die Zulieferer beachten sämtliche Gesetze zu Export und Import, insbesondere die Beschränkungen,die für Länder mit Embargos oder Sanktionen gelten.

1.5  Befolgung von Steuer-, Zoll- und Außenhandelsrecht

Im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Geschäftsführung halten sich unsereZulieferer an alle relevanten Zoll- und Außenhandelsbestimmungen.

1.6  Prävention von Geldwäsche

Die Zulieferer befolgen strikt die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche.

1.7  Handhabung von Interessenkonflikten

Entscheidungen werden auf der Grundlage objektiver Überlegungen getroffen, wobei unzulässige persönliche Interessen keinen Einfluss haben dürfen.

1.8  Wahrung von Geschäftsgeheimnissen und geistigem Eigentum

Unsere Zulieferer verpflichten sich, sowohl Geschäftsgeheimnisse als auch geistiges Eigentum zu schützen, vertrauliche Informationen zu bewahren und die Rechte Dritter zu achten.

1.9  Datenschutz und Vertraulichkeit

Unsere Zulieferer müssen den Datenschutz gewährleisten und sich verpflichten, die Privatsphäre aller Stakeholder zu schützen, indem sie geltende Datenschutzgesetze einhalten. Sie implementieren technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen und passen diese Maßnahmen stetig an aktuelle Entwicklungen an.

1.10  Sicherstellung der Produktsicherheit

Als Hersteller von klassischen, qualitativ hochwertigen Wurst- und Schinkenwaren ist es oberste Priorität, sichere und hochwertige Produkte zu liefern. In diesem Zusammenhang wird unser Unternehmen von unabhängigen Stellen jährlich zu den GFSI-Lebensmittelstandards zertifiziert. Besondere Produktanforderungen an Produktkettenzertifizierungen, wie QS, ITW, Öko-VO, Beter Leven, RSPO werden durch externe Kontrollstellen jährlich geprüft. Unsere Zulieferer müssen sich diesem Qualitätsanspruch ebenfalls verpflichten.

 

2.  Schutz von Umwelt und Gesundheit, Engagement für Nachhaltigkeit

2.1  Energiemanagement und Effizienz

Unsere Partner verpflichten sich, ihren Energieverbrauch zu überwachen und effizienter zu gestalten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung der Nutzung regenerativer Energiequellen und der ständigen Verbesserung der energetischen Effizienz ihrer Betriebsabläufe.

2.2  Kontrolle und Reduktion von Emissionen

Unsere Zulieferer sind aktiv bemüht, ihre Umweltauswirkungen zu minimieren, indem sie Emissionen aller Art, sei es in die Luft, durch Lärm oder ins Wasser, reduzieren. Sie sind dazu angehalten, ihre Treibhausgasemissionen zu erfassen, zu überwachen und darüber zu berichten, und sie entwickeln Strategien zu deren Verminderung. Ein zentrales Anliegen dabei ist der übergeordnete Prozess der Dekarbonisierung.

2.3  Verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen, Abfallreduzierung und Kreislaufwirtschaft

Unsere Lieferanten betonen die Notwendigkeit, Abfall zu vermeiden, indem sie Strategien verfolgen, die die Abfallmenge verringern. Dies umfasst ein wirkungsvolles Abfallmanagement, die Einführung von Recyclingverfahren, die Förderung der Herstellung langlebiger Produkte und die Verwendung umweltschonender Verpackungsmaterialien, sowie die Maximierung der Ressourceneffizienz in der gesamten Produktionskette.

2.4  Verantwortungsvolle Beschaffung von Rohstoffen

Das Prinzip der nachhaltigen und bewussten Beschaffung von Rohmaterialien ist für unsere Lieferanten von grundlegender Bedeutung, um Transparenz in der Lieferkette zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang kooperieren sie nur mit jenen Zulieferern und Partnern, die sich ebenfalls an ethische und umweltschonende Richtlinien.

2.5  Tierwohl

Für uns ist es von größter Bedeutung, dass insbesondere in unserer Lieferkette das Thema Tierwohl einen enorm hohen Stellenwert hat. Daher wird von betroffenen Lieferanten die Implementierung von Standards und Best-Practice Methoden für die Einhaltung des Tierschutzes entlang der gesamten Lieferkette erwartet. Grundsätzlich sind Tierversuche zu vermeiden und alternative tierversuchsfreie Methoden zu bevorzugen, sofern Tierversuche nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben sind. In allen Fällen sind national und international geltende Regelungen zu Tierschutz und Tierversuchen, wie z.B. das Deutsche Tierschutzgesetz (TierSchG) oder die Richtlinie 2010/63 der Europäischen Union (Versuchstierrichtlinie) einzuhalten. Dies wird unterstützt durch die Produktkettenzertifizierungen, wie QS, ITW, Öko-VO, Beter Leven, RSPO.

 

3.  Soziale Verantwortung und Gemeinwohl

3.1  Rechte der Arbeitnehmenden

Unsere Lieferanten gewährleisten die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte, um sichere und gerechte Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Sie lehnen Diskriminierung, Ausbeutung und Zwangsarbeit in jeglicher Form ab.

3.2  Menschenrechte

Sie verpflichten sich zur Achtung und Einhaltung aller international gültigen Menschenrechtsstandards.

3.3  Kinderarbeit

Unsere Lieferanten stellen sicher, dass sie keine Mitarbeiter beschäftigen, die unter dem gesetzlich zulässigen Arbeitsalter sind, und befolgen dabei strikt die nationalen Vorschriften. Sie verpflichten sich, Kinderrechte zu wahren und zu schützen.

3.4  Vereinigungsfreiheit

Die Freiheit zur Gründung von Vereinigungen und zur Bildung von Interessengemeinschaften wird von unseren Lieferanten geachtet. Sie ermöglichen es ihren Mitarbeitern, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Interessen zu vertreten.

3.5  Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel

Alle Formen von Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel sind strengstens verboten. Dies beinhaltet auch Zwangsgefängnisarbeit und ähnliche Praktiken.

3.6  Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion

Unsere Lieferanten verpflichten sich aktiv zur Förderung von Vielfalt, Gleichstellung und Inklusion und arbeiten an der Schaffung einer Arbeitskultur, die jeden Einzelnen anerkennt und respektiert.

3.7  Rechte von Minderheiten und indigenen Gemeinschaften

Die Rechte von Minderheiten und Ureinwohnern werden von unseren Lieferanten geschützt und geachtet. Sie sind bestrebt, deren kulturelle, soziale und ökonomische Belange zu unterstützen und zu stärken. Ebenso engagieren sie sich gegen Zwangsumsiedlungen und nehmen die Rechte der betroffenen Gemeinschaften ernst.

3.8  Frauenrechte

Unsere Lieferanten befürworten die Gleichberechtigung der Geschlechter und engagieren sich für den Schutz und die Stärkung von Frauenrechten. Jegliche Form der Diskriminierung oder Gewalt gegen Frauen ist inakzeptabel.

 

4.  Bestätigung des Lieferanten

Dieser Verhaltenskodex ist Bestandteil unserer Einkaufsbedingungen und/oder unserer Aufträge/Bestellungen. Durch die Auftrags-/Bestellannahme bestätigt der Lieferant die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes und dessen Kommunikation innerhalb seiner Lieferkette. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex stellt eine Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehungen zur Windau GmbH & Co. KG dar. Unbeschadet weiterer Rechte behält sich die Windau GmbH & Co. KG in diesem Fall vor, eine Klärung des Sachverhaltes sowie notwendige Korrekturmaßnahmen von seinen Lieferanten zu verlangen. Sofern diesem nicht Folge geleistet wird, behält sich die Windau GmbH & Co. KG weiterhin vor, das betroffene Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen oder vom betroffenen Vertrag zurückzutreten.

 

5.  Beschwerdemanagement

Jeder Lieferant sowie jeder Mitarbeiter unserer Lieferanten kann gegenüber der Windau GmbH & Co. KG eine(n) persönliche(n) Beschwerde/Hinweis vorbringen oder auf Umstände hinweisen, die auf eine Verletzung dieser Richtlinien hindeuten. Derartige Meldungen können persönlich, postalisch per Hauspost, telefonisch oder per E-Mail erfolgen:

E-Mail

meldestelle_at_windau.de

Post

Windau GmbH & Co. KG
c/o Meldestelle
Rudolf-Diesel-Straße 2
33428 Harsewinkel

Telefon

05247 9209 99800

Die Meldungen werden strikt vertraulich behandelt und haben keine negativen Auswirkungen für den meldenden Lieferanten/Mitarbeiter, es sei denn, es wäre bewusst ein unwahrer Sachverhalt behauptet worden. Nach eingehender Untersuchung werden, soweit angemessen, entsprechende Maßnahmen ergriffen. Alle Unterlagen werden vertraulich aufbewahrt.