Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Bestandteil aller unserer Verträge sind die nachfolgenden Bedingungen.
Allgemeines
Wir führen Bestellungen nur zu unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Unsere Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen, sowie mündliche Nebenabreden oder Änderungen und Ergänzungen werden nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Leistungsvorbehalt
Unvorhergesehene und unvermeidbare Lieferungshindernisse, wie z.B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o.ä., berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, bzw. die Lieferfristen angemessen zu verlängern.
Versand
Die Lieferung erfolgt ab 100 kg frei Haus.
Preise / Fälligkeit
Unsere Preise verstehen sich In Euro je Kilo Gewicht, in Harsewinkel gewogen. Grundsätzlich gelten die Preise am Tag des Vertragsabschlusses.
Wir behalten uns vor, die am Liefertage gültigen Preise in Rechnung zu stellen, wenn sich inzwischen Preiserhöhungen insbesondere aus höheren Marktorientierungen für Vieh und Fleisch ergeben haben.
Sämtliche Zahlungen haben an uns zu erfolgen. Zahlungen an Vertreter befreien unsere Käufer nur, wenn ihnen eine ausdrückliche Inkassovollmacht vorgelegt worden ist.
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Empfang der Waren, spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, mindestens aber in der Höhe; die die Banken für ungesicherte Kredite fordern, als Fälligkeitszinsen in Rechnung zu stellen.
Hierdurch wird die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens nicht ausgeschlossen.
Bei Zahlungsverzug sind sämtlichen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
Vermögensverschlechterung
Werden uns nach Vertragsabschluss Tataschen bekannt, die darauf schließen lassen, dass die Vermögensverhältnisse des Käufers erheblich schlechter waren oder geworden sind, als wir bei Einhaltung üblicher Sorgfalt voraussehen konnten, sind wir berechtigt, für sämtliche offenen Förderungen Sicherheiten zu verlangen oder nach Fristsetzung von allen Verträgen aus dieser Geschäftsbeziehung zurückzutreten.
Bei Zahlungseinstellung, Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder der Insolvenz des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig. Alle etwa vorgesehenen Rabatte und dgl. gelten als verfallen. Der Käufer hat die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu bezahlen.
Behandlungsvorschriften
Dauerwurstwaren sind nach Empfang sofort auszupacken, zu prüfen und sachgemäß zu kühlen, luftigen und trockenen Räumen aufzubewahren. Halbkonserven sind in kühlen Räumen um 8°C aufzubewahren. Im Übrigen sind unsere aufgedruckten Behandlungsvorschriften und die in unseren Unterlagen vermerkten Symbole zu beachten.
Bei Probeentnahmen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sind uns zwei Gegenproben einzusenden, eine davon benötigen wir zur Identifizierung.
Gewährleistung
Voraussetzung für sämtliche Gewährleistungsrechte ist, dass die vorstehenden Behandlungsvorschriften genauestens beachtet werden.
Unsere Gewährleistung für Haltbarkeit beträgt bei verpackter Dauerwurst 6 Wochen, bei unverpackter 10 Wochen, bei Vollkonserven 6 Monate und bei Halbkonserven 2 Monate. Im Übrigen sind die in unserer Preisliste vermerkten Symbole zu beachten.
Untergewichte werden nur vergütet, wenn eine Bescheinigung der Bahn, Post oder des Spediteurs beigebracht wird. Mängelrügen sind unmittelbar uns gegenüber geltend zu machen. Sie müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens innerhalb von 3 Tagen und vor Weitergabe an Dritte, schriftlich bei uns angezeigt werden. Der Lieferschein ist beizufügen.
Bei begründeten Mängeln beschränkt sich unsere Gewährleistung nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Minderung. Schadensersatzansprüche des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten oder sind Gegenstand zugesicherter Eigenschaften.
In diesen Fällen darf der Schadensersatz den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht überschreiten, welchen wir bei Vertragsschluss unter Berücksichtigung der Umstände als mögliche Folge hätten voraussehen müssen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie bis zur Einlösung dafür hingegebener Wechsel und Schecks ( das gilt auch für das sog. “Scheck-Wechsel-Verfahren”) bleibt die Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherung für unsere Saldoforderung.
Die Vorbehaltsware ist getrennt von den übrigen Waren zu lagern, auf unser Verlangen zu kennzeichnen und gegen Feuer und Diebstahl zu versichern.
Verarbeitet der Käufer die von uns gelieferte Ware weiter, gilt als vereinbart, dass wir das Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung erwerben. Hierbei verwahrt der Käufer die erstandene Ware unentgeltlich, sofern er unmittelbarer Besitzer ist; soweit sich die Ware im Besitz eines Dritten befindet, tritt der Käufer, die sich gegen diesen richtenden Ansprüche insbesondere alle Herausgabeansprüche, schon hiermit an uns ab. Wir sind sofort berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen und/oder aufnehmen zu lassen, die Ware aus dem Besitz des Käufers wegzunehmen oder wegnehmen zu lassen und zu diesem Zweck auch die Räumlichkeiten des Käufers oder Besitzers zu betreten.
Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware- gleich in welchem Zustand - so tritt er schon hiermit die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet die Abtretung seinem Besteller bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Die Abtretung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der verkauften Vorbehaltsware. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet. Pfändungen oder ähnliche Beeinträchtigungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 25%, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Rückübertragung und Freigabe der uns zustehenden Sicherungen verpflichtet. Falls wir die Vorbehaltsware - -unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Käufers - wieder in Besitz zu nehmen, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, sie durch freihändigen Verkauf für Rechnung des Käufers zu verwerten oder zu dem Wert, den die zurückgegebenen Waren für uns haben, zu übernehmen. Im Falle der Verwertung haften wir nur für Vorsatz und nachweislich grobe Fahrlässigkeit.
Liefert der Käufer die Ware auf Kredit weiter, so ist er verpflichtet, sich das Eigentum mit einer Klausel ebenfalls vorzubehalten, die der Eigentumsvorbehaltsklausel; dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
Die Kosten, die dadurch entstehen, dass wir unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gehen zu Lasten des Käufers.
Sonstiges
Sofern durch Verordnungen der Bundesländer andere Warenbezeichnungen als in Nordrhein-Westfalen festgelegt wurden, sind diese vom Käufer vor Weitergabe an Dritte zu beachten.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung, Zahlung und Mängelrügen ist Harsewinkel / Westfalen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Geschäfte mit Vollkaufleuten ist das für Harsewinkel zuständige Amtsgericht. Hinsichtlich der sachlichen Zuständigkeit haben wir die Wahl, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes, das zuständige Landgericht anzurufen.
Windau GmbH & Co.KG
Wurst- & Schinkenspezialitäten
Rudolf-Diesel-Straße 2
D-33428 Harsewinkel
Postfach 1561
D-33419 Harsewinkel
Telefon (0 52 47) 92 09 - 0
Telefax (0 52 47) 26 38
Sparkasse Harsewinkel (BLZ 478 500 65)
Kto.-Nr. 25 002 552
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Swift-Bic.: WELADED1GTL
Volksbank im Obermünsterland eG (BLZ 478 613 17)
Kto.-Nr. 12 000 200
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Kto.-Nr. 719 93-469
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